*Info: Geförderte Beschäftigung nach § 16i

Die Dorstener Arbeit bietet vormals Langzeitarbeitslosen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit und Vollzeit an. Die Arbeitnehmer*innen werden tariflich entlohnt (TVöD). Ihre Stellen können bis zu 5 Jahre durch das Jobcenter gefördert werden.

„Personen, die innerhalb der letzten sieben Jahre nicht oder nur kurzzeitig sozial­versicherungs­pflichtig […] beschäftigt [oder…] selbständig waren, gehören zum förderfähigen Personenkreis des § 16i Abs. 3 SGB II.“ [Arbeitsagentur.de]

Falls Sie Fragen zur 16i-Förderung haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Dreischenkämper unter der Telefonnummer: 02369 7419 378.

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